Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat Rechtsanwältin Jasmin Ralbofski am 21. Oktober 2026 die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Sozialrecht“ zu führen. Damit trägt sie neben der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht nun einen zweiten Fachanwaltstitel.

Die Fachanwaltschaft ist gesetzlich in § 43c BRAO geregelt. Wer sie führen will, muss besondere theoretische Kenntnisse nachweisen – in der Regel durch den Besuch eines Fachanwaltslehrgangs – und auf dem Gebiet bereits praktisch tätig gewesen sein. Hinzu kommt die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Der Titel ist damit keine Auszeichnung, sondern ein Nachweis: Er belegt, dass sich eine Anwältin oder ein Anwalt über Jahre hinweg auf ein Rechtsgebiet konzentriert hat.

Für Mandanten bedeutet das im Sozialrecht vor allem Verlässlichkeit in einem Verfahrensbereich, in dem es häufig um die wirtschaftliche Existenz geht – etwa bei Erwerbsminderungsrenten, Schwerbehinderung, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Krankengeld oder bei der Frage, ob eine Tätigkeit als selbstständig oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bewerten ist.

Die Kanzlei Trautmann ist damit im Sozialrecht mit zwei Fachanwälten aufgestellt: Rechtsanwalt Martin Trautmann, Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht, und Rechtsanwältin Jasmin Ralbofski, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Sozialrecht. Beide sind in Peißenberg und im Pfaffenwinkel ebenso tätig wie bundesweit in Sozialrechtsverfahren.

Die Fachanwaltsurkunde steht ab sofort auf dem Anwaltsprofil von Jasmin Ralbofski zum Download bereit. Wenn Sie zu einem sozialrechtlichen Thema Beratung wünschen, erreichen Sie uns telefonisch unter +49 (0)8803 6371-0 oder über das Kontaktformular.