Rechtsanwalt Martin Trautmann hat am 17. Juni 2025 erfolgreich am Pflichtfortbildungsseminar im Arbeits- und Sozialrecht gemäß § 15 FAO teilgenommen. Das Online-Seminar wurde vom renommierten Institut für angewandtes Recht – Juristische Fachseminare – veranstaltet und richtete sich an Fachanwälte, die ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen hochaktuelle Fragestellungen zur rechtlichen Einordnung von Honorarkräften im Gesundheits- und IT-Sektor. Unter anderem wurden die Risiken und Überschneidungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht sowie die teils divergierenden Statusansätze der obersten Gerichte (BSG, BAG, BFH) praxisnah beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk galt der sogenannten Honorararzt-Entscheidungsreihe des Bundessozialgerichts vom 4. Juni 2019 und deren weitreichenden Folgen. Auch die Ergebnisse des Dialogprozesses zwischen Ministerien und Verbänden fanden Berücksichtigung. Ein spannender Impuls ging von der Diskussion zur rechtlichen Bewertung agiler Teamarbeit im Scrum-Umfeld aus.
Referent der Fortbildung war Christian Zieglmeier, Präsident des Sozialgerichts Landshut, der mit seiner langjährigen Expertise für eine fundierte und zugleich praxisnahe Vermittlung der Inhalte sorgte. Die interaktive Gestaltung des Seminars ermöglichte einen intensiven fachlichen Austausch zwischen Teilnehmern und Referent.
Mit der Teilnahme an dieser qualifizierten Fortbildung unterstreicht Herr Rechtsanwalt Trautmann sein kontinuierliches Engagement für eine kompetente und aktuelle Mandatsbearbeitung – insbesondere im sensiblen Bereich des Arbeits- und Sozialrechts.