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Rechtsanwaltskanzlei Trautmann, Peissenberg |
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Ich rechne unsere Tätigkeiten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Dieses sieht gesetzlich festgelegte Gebühren in Abhängigkeit von Gegenstandswert, Bedeutung, Schwierigkeit und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit vor.
Im Falle eines Rechtsstreites sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG auch diejenigen, die von der unterlegenen Prozesspartei erstattet werden müssen.
Genaue Auskunft über die entstehenden Kosten können nur im Zusammenhang mit der konkreten Beratung erteilt werden, da das Gebührenrecht der Rechtsanwälte leider sehr komplex ist und daher einfache Antworten nicht zulässt.
Wir bieten Ihnen auf Wunsch eine Abrechnung auf Zeitbasis an (Vergütungsvereinbarung), wobei wir pro Rechtsanwaltsstunde zwischen EUR 120,00 und EUR 200,00 je Zeitstunde zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie Auslagen und ggf. ein Zeitstundenhonorar für die Schreibkraft ansetzen, abhängig vom Fachgebiet, der Schwierigkeit und des Umfangs der Angelegenheit.
Zu den geltenden berufsrechtlichen Vorschriften und Gebührenordnungen verweisen wir auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, auf welcher die einschlägigen Gesetze und Vorschriften veröffentlicht sind http://www.brak.de.
SITEMAP · Rechtsanwaltskanzlei Martin Trautmann · Hans-Glück-Strasse 19 · 82380 Peißenberg · Tel.: 08803.63710