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Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Der Titel des Fachanwalts wird von der Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn besonderes Fachwissen
nachgewiesen wurde und zwar durch schriftliche Prüfungen und einschlägige Berufspraxis im bestimmten
Fachgebiet.
Der Fachanwalt hat die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen, ansonsten
wird der Titel wieder aberkannt.
I. Familienrecht:
Ehesachen, Sorgerecht, Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil, Umgangsrecht, Kindesunterhalt,
Verwandtenunterhalt, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen
Güterrecht (Zugewinnausgleich etc.), Hausrat u.a.
II. Sozialrecht:
z. B. Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Ansprüchen aus der gesetzlichen
Sozialversicherung (Rentenversicherung, Erwerbunfähigkeit, Berufsunfähigkeit u.a.), Ansprüche
aus der privaten Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung, aus Arbeitsunfällen (Berufsgenossenschaft),
Arzthaftungsangelegenheiten, u.a.
Rechtsanwalt Martin Trautmann, Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht.